Jugendausschuss


Was macht der Jugendausschuss (JA)?

Der Jugendausschuss ist die Vertretung der Jugendlichen in unserer Kirchengemeinde. Seine Aufgaben sind folgende:

  • Der JA plant und koordiniert die Vorhaben der Jugendarbeit und hält Verbindung zu den anderen Formen der Gemeindearbeit.
  • Der JA berät den Kirchenvorstand in personellen Fragen der Jugendarbeit.
  • Der JA wird bei Konfliktfällen im Bereich der Jugendarbeit gehört. Auf sein Verlangen werden der Dekanatsjugendpfarrer/die Dekanatsjugendpfarrerin und der Dekanatsjugendreferent/die Dekanatsjugendreferentin eingeschaltet.
  • Der JA verteilt die im Haushalt vorgesehenen Mittel für die Jugendarbeit sowie die anderen für die Jugendarbeit verfügbaren Mittel wie z. B. Zuschüsse.
  • Die Jugendvertreter im JA wählen die Delegierten für den Dekanatsjugendkonvent.

Geschäftsordnung:

Die komplette Geschäftsordnung des Jugendausschusses richtet sich nach der Ordnung der Evangelischen Jugend in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.

Wer darf kommen?

Die Sitzungen des Jugendausschusses sind grundsätzlich öffentlich (außer bei Personalangelegenheiten oder auf Beschluss des JA).
Man kann also dabei sein, allerdings ohne Rede- und Stimmrecht. Abstimmen können grundsätzlich nur gewählte oder berufene Mitglieder.

Wer ist stimmberechtigtes Mitglied?

Zum einen vier von der Jugend gewählte Vertreter und Vertreterinnen und zum anderen eine vom Kirchenvorstand berufene Erwachsenenvertreterin und eine vom JA berufene Erwachsenenvertreterin. Außerdem ist die hauptamtliche Jugendreferentin vollwertiges Mitglied des Jugendausschusses. So kommen vier Jugend- und drei Erwachsenenvertretende zusammen. Bei Bedarf können auch andere Personen zur Beratung eingeladen werden.

Bei Interesse finden Sie alle aktuellen Themen des JA auf der Instagramseite jugnd.st.markus

Zuletzt geändert am 08.12.2023 18:16 Uhr