Benutzungsordnung

 Zweck und Aufgabe der Bücherei

Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Markus, Ingolstadt unterhält eine öffentliche Bücherei zur Information, Bildung und Freizeitgestaltung.

 Benutzerkreis und Benutzungsverhältnis

Die Angebote der Bücherei stehen allen Personen zur Verfügung, die diese nutzen möchten und die Benutzungsordnung mit ihrer Unterschrift anerkennen.

 Anmeldung

Die Benutzer melden sich persönlich unter Vorlage des Personalausweises / eines amtlichen Dokumentes an. Folgende Daten werden erfasst und aufbewahrt:

    • Vor- und Familienname, Geburtsjahr, Geburtsdatum (bei Minderjährigen) 
    • die vollständige und aktuelle Anschrift, Telefonnummer,
    • bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) auch die entsprechenden Daten einer/
       eines gesetzlichen  Vertreterin/Vertreters.

Mit der Unterschrift wir die Benutzungsordnung anerkannt und die Aufbewahrung, bzw. die elektronische Speicherung, sowie die Nutzung der persönlichen Daten für Büchereizwecke wir gestattet

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Einverständnis- und Haftungserklärung einer / eines gesetzlichen Vertreterin / Vertreters notwendig.

Die Verleihhistorie kann auf Wunsch gespeichert werden .

  Leserkarte und Datenschutz

Für jede Benutzerin / jeden Benutzer wird eine Leserkarte ausgestellt, die in der Bücherei verbleibt und nicht übertragbar ist. Namens- und Adressänderungen sind umgehend anzuzeigen.

Informationen zum Datenschutz in unserer Bücherei entnehmen Sie bitte der Anlage Datenschutz.

 Leihfrist

Die Leihfrist für alle Medien beträgt 4 Wochen. Eine Verlängerung dieser Leihfrist ist möglich, sofern keine Vorbestellungen auf das betreffende Medium vorliegen. Die Bücherei kann entliehene Medien jederzeit – ohne Angabe von Gründen – zurückfordern.

  Behandlung der Medien

Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln und Schäden unverzüglich anzuzeigen. Für verlorene oder beschädigte Medien ist Ersatz zu leisten. In Ansatz gebracht werden die Höhe des Zeit- oder des Wiederbeschaffungswerts die Kosten für die Einarbeitung. Dies gilt auch für den Verlust einzelner Teile, wie z.B Spielregeln, CD-Cover u. ä. Dabei liegt es im Ermessen der Bücherei, welcher Wert angesetzt wird.

Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

Bei der Benutzung aller Medien ist darauf zu achten, dass sie ausschließlich privat genutzt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts sind einzuhalten. Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von Software an Dateien, Datenträgern, Geräten oder Hardware auftreten.

  Entgelte

Anmeldung und die Ausleihe der Medien sind kostenlos. Für die verspätete Rückgabe von Medien ist eine Versäumnisgebühr von 50 Cent pro Medium und Woche festgelegt .

  Hausordnung

Jede Benutzerin / jeder Benutzer erkennt die in den gemeindlichen Räumen geltende Hausordnung an.

Ausschluss von der Benutzung Wird gegen die Vorgaben dieser Benutzungsordnung oder gegen die Hausordnung verstoßen, können Sie von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet der Träger auf Antrag der Bücherei.

01.Oktober 2018

Zuletzt geändert am 06.05.2022 10:05 Uhr